Gruppengrößen + Schulautonomie

 

 

Liebe BÖKWE Mitglieder, liebe KollegInnen,
Das Procedere für die Festlegung der Klasen- und Gruppengrößen wurde ja im  §8A Schulorganisationsgesetz (SCHOG) neu geregelt. Im Zuge der Schulautonomie kann die Schule die SchülerInnenzahl selbst festlegen. Die bisherigen Eröffnungs- und Teilungsziffern gelten ab kommenden Schuljahr nicht mehr. Dies kann fatale Auswirkungen für unsere Fächer haben! Darum wird es nötig sein, sich mit dem SGA kurz zu schließen (s.u.).

Ich zitiere dazu aus der Zeitschrift der AHS-Gewerkschaft, nr2/2018:

Der mit 1.9.2018 in Kraft tretende § 8a SchOG sieht vor, dass der Schulleiter dem SGA spätestens sechs Wochen vor dem Ende des Unterrichtsjahres, das dem betreffenden Schuljahr vorangeht, seine Festlegungen bezüglich Mindestanzahl von Teilnehmern für Freifächer, Wahlpflichtfächer etc. sowie die Voraussetzungen für die Bildung von Klassen und Schülergruppen zur Kenntnis bringt. Wenn der SGA mit diesen nicht einverstanden ist, ist das Einvernehmen zwischen Schulleitung und SGA anzustreben. Gelingt das Einvernehmen nicht, kann der SGA mit einer Anwesenheit und einer Mehrheit von zumindest zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder die Entscheidung der Schulleitung bis spätestens vier Wochen vor Ende des Unterrichtsjahres der Bildungsdirektion zur Prüfung und Entscheidung vorlegen. Der Vorlage kommt keine aufschiebende Wirkung zu. Die Bildungsdirektion hat im Einvernehmen mit dem zuständigen Fachausschuss bis zum Ende des Unterrichtsjahres zu entscheiden und das Ergebnis ohne Aufschub der Schulleitung und dem SGA mitzuteilen.
Achtung: Dieses Procedere ist asudrücklich bereits am Ende dieses Unterrichtsjahres (Mai/Juni 2018) auf die Planungen des nächsten Schuljahres anzuwenden!

Liebe Grüße
Susanne Weiß



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